Die Befestigung von Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig (§33 StVO).

Die CSU Pösing hält sich daran. Was von einer anderen Partei nicht behauptet werden kann.
Entgegen der vorgegeben Richtlinien aufgestellte Plakattafeln können durch die Gemeinde entfernt werden.
 

   
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