Formal sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen — Abweichler ungern gesehen
Blitzartig wurde die Notbremse gezogen. Der Entrüstungssturm, der sich am Wochenende gegen das angeblich geplante Redeverbot für Abweichler im Bundestag aufgebaut hatte, wurde von den Fraktionsspitzen abgeräumt. Kurzerhand wurde das ganze Projekt gestern zumindest bis auf Weiteres beerdigt.
Alles sei nicht so gemeint gewesen, versicherten die Zuchtmeister von CDU/CSU-, FDP und SPD etwas kleinlaut. Natürlich sollten auch künftig Stimmen im Plenum zu Wort kommen, die nicht die gerade gültige Meinung in der eigenen Partei wiedergäben, hieß es unisono. Die Vorschläge aus dem Geschäftsordnungsausschuss, der die ganze Aufregung ins Rollen gebracht hatte, wurden einkassiert - und auch der Plan, das Vorhaben schon in der nächsten Woche durchs Parlament zu peitschen.

Als vorläufiger Sieger in der Auseinandersetzung kann sich Parlamentschef Norbert Lammert fühlen. Der Christdemokrat hatte sich insbesondere den Zorn der eigenen Fraktionsspitze zugezogen, weil er vor der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im letzten September zwei Abweichler von CDU und FDP fünf Minuten reden ließ.

Prompt handelte sich der unbequeme Lammert dafür indirekt sogar eine Rüge im Ältestenrat ein. Doch er zeigte sich auch davon unbeeindruckt. Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung, um so etwas künftig zu verhindern, halte er weder für notwendig noch angemessen, teilte der Bundestagspräsident den Spitzen der allmächtigen Fraktionen kühl mit und drohte mit einer Wiederholung.

Eigentlich kann sich Lammert mit seiner Position juristisch auf der sicheren Seite fühlen. In Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es über die Abgeordneten eindeutig: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Dieses freie Mandat steht im Gegensatz zum nicht zulässigen imperativen Mandat, bei dem sich die Volksvertreter nach dem Auftrag ihrer Partei richten müssen.

Aber so völlig frei sind die Mitglieder des Bundestags dann doch nicht. Schon seit Jahrzehnten versuchen die Spitzen mit allen möglichen Mitteln, eigene Abgeordnete davon abzuhalten, abweichende Positionen im Plenum zu Protokoll zu geben. Für die einen ist das normale Fraktionsdisziplin, für andere Fraktionszwang. Wer öfter ausschert, muss jedenfalls mit Sanktionen rechnen - etwa bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr aufgestellt oder bei der Vergabe von Posten übergangen zu werden. Das Problem mit der nach außen gewünschten Geschlossenheit im Bundestag ist schon alt. Vor der Verabschiedung der Polen-Verträge Mitte der 70er-Jahre war die Stimmung in der Union extrem aufgeheizt, es gab offene Rücktrittsforderungen gegen führende Abgeordnete, die dem Abkommen zustimmen und dies auch im Plenum begründen wollten. Im Stil seines Vorgängers Herbert Wehner kanzelte Fraktionschef Franz Müntefering 2001 öffentlich sechs SPD-Abweichler ab, die im Bundestag gegen die rot-grüne Gesundheitsreform Front machten.

 Von Joachim Schucht, dpa     Quelle:Chamer Zeitung

 

   
Copyright © 2024 CSU Pösing. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
© ALLROUNDER